Unterlagen - Papierübersicht

Wissenswertes über die Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung

Ihre Berechtigung, sich in Dänemark aufzuhalten und zu arbeiten, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Es liegen deshalb unterschiedliche Bestimmungen für Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen für Bürger der EU-/EWR-Länder und für Personen aus Ländern der 3. Welt vor. Unten stehend erfahren Sie Genaueres über die Bestimmungen, die für Sie und Ihre Familie gelten.

- Bürger aus EU--/EWR-Ländern
- Bürger aus Ländern der 3. Welt
- Grenzpendler
- Rückkehr nach Dänemark aus dem Ausland (dänische Staatsbürger)
- Eintragung im Einwohnermeldeamt
- Steuerkarte
- Einrichtung von Bankkonto
- Fahrzeug in Dänemark mit ausländischem Kennzeichen
- Umtausch des Führerscheins
- Rückkehr in Ihr Heimatland

Sie können sich auch mit dem Willkommenscenter Mors-Thy in Verbindung setzen:

Velkomstcenter Mors-Thy (Willkommenscenter Mors-Thy)
Linda Bech Wind
Projektleiterin
Tel: +45 2119 8179
Mail: lbw@morsoe.dk  

- oder sich an den Borgerservice (Bürgerservice) Ihrer Wohnortkommune wenden:

Morsø Kommune
Jernbanevej 7
DK 7900 Nykøbing Mors
Tel: +45 9970 7000
Mail: borgerservice@morsoe.dk  

Öffnungszeiten:

Montag – Dienstag:    10.00 – 15.00 Uhr
Mittwoch:    10.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag:    10.00 – 17.00 Uhr
Freitag:    10.00 – 13.00 Uhr



 

                 

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Kontaktinformation

Linda Bech Wind
Projektleiterin / Project Managerin
Velkomstcenter Mors-Thy
E: lbw@morsoe.dk  
M: + 45 2119 8179
T: +45 9970 7180

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